Gesetzliche Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten beim Kauf von Waren sowie zur Abgrenzung gegenüber freiwilligen Herstellergarantien.
Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?
Als Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist oder nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht.
Die Ware muss bei Übergabe vertragsgemäß sein. Das bedeutet insbesondere, dass sie der Beschreibung entspricht, für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und die Eigenschaften aufweist, die Sie bei Waren dieser Art erwarten können.
EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung
Nachfolgend finden Sie die harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Hinweis: Die harmonisierte Mitteilung wird unverändert bereitgestellt.
Gewährleistung und Herstellergarantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung des Herstellers oder Garantiegebers.
Eine etwaige Herstellergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber uns als Verkäufer nicht ein.
Was tun bei mangelhafter Ware?
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein gelieferter Artikel mangelhaft ist, kontaktieren Sie bitte unser Webshop-Team.
- Beschreiben Sie bitte den festgestellten Mangel möglichst genau.
- Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos oder andere Nachweise bei.
- Halten Sie bitte Ihre Bestellnummer oder Rechnung bereit.
- Senden Sie Ware bitte nicht unfrei und nicht ohne vorherige Abstimmung zurück.
Kontakt bei Gewährleistungsfällen
Engelbert-Laimer Str. 2
A-3100 St. Pölten
Österreich
E-Mail: webshop@nadlinger.at
Telefon: +43 2742 / 72042-1100
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.